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01
Feb 2021

Außerordentliche Hauptversammlung der Walser Privatbank

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Die Walser Privatbank hat alle Aktionäre zu einer außerordentlichen Hauptversammlung der Walser Privatbank AG am 23. Februar 2021 um 16:00 Uhr eingeladen.

Bereits im Januar 2013 hat die Walser Privatbank eine außerordentliche Hauptversammlung durchgeführt. Damals wurde beschlossen, dass die Bank einem Haftungsverbund der Vorarlberger Raiffeisenbanken beitritt, konkret einem institutsbasierten Sicherungssystem („IPS“). Raiffeisen Österreich entwickelt dieses System nun weiter. Deshalb ist wiederum eine Beschlussfassung der Hauptversammlung notwendig.

Konkret plant die Raiffeisenbankengruppe Österreich, eine eigene Raiffeisen Einlagensicherung zu gründen und somit den österreichischen Raiffeisenbanken eine Alternative zur landesweiten Einlagensicherung Österreich zu bieten. Ziel ist es, die Raiffeisenbankengruppe Österreich vor großen Einlagensicherungsfällen von Banken außerhalb des Raiffeisensektors zu bewahren.

Gesetzliche Voraussetzung für die Gründung einer eigenen Einlagensicherung ist, dass die Mitgliedsbanken einem gemeinsamen Haftungsverbund aller österreichischen Raiffeisenbanken beitreten.

Deshalb will Raiffeisen die bisherige Struktur von bundeslandspezifischen Haftungsverbünden (Landes-IPSe) kombiniert mit einem Haftungsverbund bestehend aus den Raiffeisenlandesbanken und der Raiffeisen Bank International (Bundes-IPS) zu einem gemeinsamen, österreichweiten IPS System bestehend aus (möglichst) allen Raiffeisenbanken, allen Raiffeisenlandesbanken und der Raiffeisen Bank International zusammenfassen.

Aufsichtsrat und Vorstand haben diese Entscheidung intensiv geprüft und legen sie nun der Hauptversammlung vor.

Darüber hinaus möchten Aufsichtsrat und Vorstand die Gelegenheit nutzen, die Aktionäre der Walser Privatbank über den aktuellen Stand des Projektes „Zusammengehen mit der Alpen Bank Aktiengesellschaft“ zu informieren.

Aufgrund der Covid-19 Maßnahmen haben Vorstand und Aufsichtsrat entschieden, die Hauptversammlung gem. § 1 Abs. 1 Gesellschaftsrechtliches Covid-19 Gesetz wiederum als „virtuelle Hauptversammlung“, d.h. ohne physische Anwesenheit der Aktionäre ausschließlich per Fernteilnahme (§ 102 Abs. 3 AktG) durchzuführen.

Tagesordnung:

  1. Information über das Projekt „Zusammengehen mit der Alpenbank“
  2. Beschluss über den Beitritt der Walser Privatbank Aktiengesellschaft in die geplante Raiffeisen Einlagensicherung und das geplante österreichweite Raiffeisen Institutsbasierte Sicherungssystem IPS sowie über die damit verbundenen Maßnahmen

Aktionäre können der Hauptversammlung mittels des an sie übersandten Links folgen, die Beschlussfassung erfolgt via Fernabstimmung.

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