Filter:
Scheidtobel
04
Aug 2026

Scheidtobelbahn - wir bauen weiter!

◀ zurück

Eine sehr erfreuliche Nachricht! Der Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern (LBV) und die Bergbahn haben sich auf einen Vergleich geeinigt, der heute, 04.08., um 14:00 Uhr rechtswirksam geworden ist.
Das bedeutet: die Bauarbeiten gehen ab 04.08. - 14:01 Uhr weiter. Die Scheidtobelbahn wird für diesen Winter fertig werden – zwar nicht mehr zum ursprünglichen Termin 04.12., aber rechtzeitig vor Start der Hauptsaison.
Wir danken dem ganzen Team!
Anbei die mit dem LBV abgestimmte Pressemitteilung:

LBV und Fellhornbahn einigen sich im Rechtsstreit um die Scheidtobelbahn

Vergleich sichert zusätzliche, verbindliche Artenschutzmaßnahmen am Fellhorn

Der bayerische Naturschutzverband LBV (Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern) und die Fellhornbahn GmbH haben sich im Rechtsstreit um den geplanten Neubau der Scheidtobelbahn außergerichtlich geeinigt. Durch den Vergleich werden zusätzliche, verbindlich vereinbarte Artenschutzmaßnahmen umgesetzt. Vor diesem Hintergrund beendet der LBV die anhängigen Verfahren.

„Die Einigung bedeutet nicht, dass der LBV nachträglich sämtlichen Eingriffen zustimmt. Unsere grundsätzlichen fachlichen Bedenken sind berechtigt. Der Vergleich verbessert den Schutz betroffener Arten gegenüber dem bislang genehmigten Stand. Daher begrüßen wir, dass es zusammen mit den Bahnbetreibern gelungen ist, zusätzliche Schutzmaßnahmen für besonders bedrohte Arten wie Birkhuhn, Alpenmosaikjungfer, Zitronenzeisig und Waldbirkenmaus am Fellhorn festzulegen. Dies war dank konstruktiver Gespräche mit allen am Verfahren Beteiligten möglich. Die vertrauensvollen Unterredungen zwischen der Fellhornbahn GmbH und dem LBV unter Begleitung von Landrat Christian Wilhelm haben dazu beigetragen, eine für beide Seiten tragfähige Lösung zu finden“, betont LBV-Geschäftsführer Helmut Beran.

Dr. Andreas Gapp, Geschäftsführer der OK Bergbahnen, ordnet den Vergleich für die Bahnen so ein: „Wir tragen mit der Einigung zusätzliche Verpflichtungen, die über das Genehmigte weit hinausgehen und zusätzliche Kosten verursachen. Andererseits beenden wir einen Streit, der den Abschluss der Bauarbeiten zumindest für diese Saison verhindert hätte. In Summe ist mit dieser Lösung der Region und dem Naturschutz gedient. Die künftig noch frühzeitigere Einbindung der Naturschutzverbände bei Projekten sehen wir nicht als Zugeständnis, sondern als konsequente Weiterentwicklung unserer gemeinsamen Arbeitsweise.

Gutes Zeichen für den Umgang im Oberallgäu

Landrat Christian Wilhelm, der den Einigungsprozess begleitet hat, ordnet das Ergebnis so ein: „Beide Seiten hatten Gründe für ihre Position. Umso wichtiger war es, einen Weg zu finden, der dem Naturschutz nützt und gleichzeitig Planungssicherheit für ein Vorhaben schafft, an dem hunderte Arbeitsplätze in der Region hängen. Dass diese Einigung ohne Instanzenzug gelungen ist, ist ein gutes Signal für den Umgang miteinander im Oberallgäu - weit über dieses Verfahren hinaus.“

Rückzugsräume für das Birkhuhn, Habitate für die Alpenmosaikjungfer

Kern des Vergleichs sind zusätzliche, verbindlich vereinbarte Artenschutzmaßnahmen der Fellhornbahn GmbH. Rund 2,4 Hektar unterhalb der Mittelstation zwischen Heubichelpiste und Haushang werden künftig der Wintersportnutzung entzogen und durch Sperrungen sowie aktive Besucherlenkung als Rückzugsraum für das Birkhuhn gesichert. Ein fünfjähriges Monitoring durch das Büro StilleNATUR, begleitet von einer gemeinsamen Arbeitsgruppe mit dem LBV, schafft die fachliche Grundlage, um auch die Sommerlebensräume der Art zu verbessern.

Für die Alpenmosaikjungfer - eine Art der Roten-Liste-Kategorie 1 - wird auf Basis eines bestehenden Artenhilfsprogramms ein Projektplan erarbeitet. Dieser soll über fünf Jahre umgesetzt und ab dem dritten Jahr evaluiert werden. Darüber hinaus unterstützt die Fellhornbahn GmbH ein INTERREG-Projekt zum Schutz seltener alpiner Arten wie dem Zitronenzeisig und der Waldbirkenmaus (ZiWACo) im bayerisch-tiroler Grenzraum, unter anderem durch die Schaffung von Wasserstellen und die Aufwertung bestehender Ausgleichsflächen.

Für Helmut Beran, Geschäftsführer des LBV, liegt der Wert der Einigung in ihrer Konkretheit: „Wir haben geklagt, weil wir die artenschutzfachlichen Fragen für nicht ausreichend beantwortet hielten. Der Vergleich ermöglicht konkrete und zeitnah umsetzbare Verbesserungen für den Artenschutz, deren Umsetzung der LBV fachlich begleiten kann. Es gibt konkrete Flächen, ein belastbares Monitoring und eine Arbeitsgruppe, in der wir die Umsetzung ebenfalls kontinuierlich fachlich begleiten. Frühzeitige Beteiligung kann Konflikte reduzieren, ersetzt aber nicht die fachliche und rechtliche Prüfung eines Vorhabens.“

Einigung schafft Klarheit für das weitere Verfahren

Vor diesem Hintergrund nimmt der LBV die Anfechtungsklagen zurück. Die bestehenden Genehmigungen werden damit rechtskräftig. Diplom-Ingenieur Johannes Krieg, Geschäftsführer der Fellhornbahn GmbH, zur betrieblichen Bedeutung: „Für uns war entscheidend, Klarheit zu haben. Trotz der eingetretenen Verzögerungen können wir die Baumaßnahmen nun abschließen. Damit ist der Betrieb für den kommenden Winter gesichert. Das ist nicht nur für uns wichtig, sondern für die gesamte Region bzw. die heimische Tourismuswirtschaft. Das Fellhorn ist zentraler Bestandteil des Wintersportangebots, auf das nicht nur Gäste, sondern Skischulen, Gastronomie und Beherbergungsbetriebe angewiesen sind.“

Themen im Fokus